Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung / Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive Form ambulanter Hilfe für Eltern und Familien mittels enger Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, Bewältigung von Alltagsproblemen, Konfliktlösungen, Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie unterstützt und befähigt Familien zu einem selbstständigen Leben (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie wird direkt in der Familie selbst erbracht und ist meist auf längere Dauer angelegt. SPFH orientiert sich dabei am gesamten Familiensystem und dessen sozialem Netzwerk mit seinen Problemen und Ressourcen. Sie erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie.
Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Ziele
Die Familien werden darin unterstützt, ihre Ressourcen wieder zu entdecken, zu erweitern, neue zu erschließen und zu einer selbständigen Lebensführung zu kommen. Die Unterstützung bei Existenzsicherung, Wohnen, Ernährung, gesundheitliche Versorgung und Bildung ist dabei enthalten.
Die Erziehungskompetenz wird gestärkt, gefördert und weiterentwickelt.
Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden erweitert.
Das Selbstwertgefühl, das Gefühl von Selbstwirksamkeit sowie die emotionalen Bindungen innerhalb der Familie werden gestärkt.
Die Entwicklung von Lebensperspektiven werden gefördert.
Nachbarschaftliche Netzwerke werden erschlossen und die bedarfsorientierte Inanspruchnahme von Ämtern und Institutionen wird in die Wege geleitet und stabilisiert.
Die Fremdunterbringung von Kindern soll vermieden werden.
Zielgruppe
Familien oder Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund von außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen so belastet ist, dass wesentliche Lebensbereiche unzureichend gesichert sind, das familiäre Zusammenleben aus den Fugen geraten ist und ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung benötig wird.
Wie bekommt eine Familie Sozialpädagogische Familienhilfe?
Familienhilfe kann vom Jugendamt initiiert oder von den Eltern beantragt werden. Das Jugendamt berät die Eltern und prüft, ob Familienhilfe geeignet ist, der Familie bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.
