So funktioniert’s
Das Konzept funktioniert ähnlich wie in einer Bibliothek. Im Leihladen kann man Dinge für eine bestimmte Zeit gegen ein Pfand ausleihen, zum Beispiel Werkzeug, Geschirr oder einen Rasenmäher. Nach Ablauf der Leihfrist gibt man den Leihgegenstand zurück.
Leihregeln | Leihbedingungen
Ausleihe und Rückgabe
Alle Gegenstände aus dem Leihsortiment können ohne Gebühr verliehen werden. Bei Abholung der Gegenstände ist ein Pfand zu hinterlassen. Das Pfand richtet sich nach dem Wert des Gegenstands und wird bar bezahlt. Eine vorherige Reservierung von Gegenstände ist nicht möglich. Es können maximal drei Gegenstände gleichzeitig ausgeliehen werden. Ausnahmen können individuell vereinbart werden.
Bei der Herausgabe und Rücknahme von Geräten werden gemeinsam deren Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Zustand überprüft, bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel.
Die Leihfrist wird angemessen und individuell je nach entliehenem Gegenstand vereinbart. Die Rückgabe erfolgt zur vereinbarten Frist.
Der Leihgegenstand muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem er entliehen wurde. Gegebenenfalls ist eine Reinigung durchzuführen. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurück gegeben, wird das Pfand in voller Höhe zurückgezahlt. Werden entliehene Gegenstände kaputt zurückgegeben, wird das Pfand zur Reparatur bzw. zum Ersatz teilweise oder insgesamt einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen.
Ist der Leihgegenstand nicht mehr reparierbar oder verloren, wird das Pfand einbehalten.
Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Datenschutz
Für den Nutzungsausweis werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis oder der Meldebescheinigung der NutzerInnen kopiert und für 12 Monate gespeichert. Anschließend werden die Daten gelöscht.
Eine vorzeitige Löschung der Daten ist auf Verlangen möglich. Der Leihladen Waldtal verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden. Die NutzerInnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit der Unterschrift auf dem Ausleihformular werden die Leihbedingungen anerkannt.
Schadensfall
Der Leihladen Waldtal übernimmt keine Haftung für die ausgeliehenen Gegenstände (außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, vgl. BGB 599). Die Ausleihenden haften also grundsätzlich selbst für Schäden, die am oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden eines unsachgemäßen Gebrauchs.
Die Ausleihenden sind verpflichtet, sich über die sachgemäße Nutzung anhand der Gebrauchsanleitung zu informieren. Sie sind ebenso verpflichtet, entsprechende Schutzkleidung zu tragen, sollte dies erforderlich sein. Treten Schäden und Mängel an geliehenen Gegenständen auf, ist die weitere Benutzung untersagt und diese sind unverzüglich dem Leihladen Waldtal zu melden. Der Leihladen Waldtal ist nicht verantwortlich für Herstellungs- oder Materialfehler. Sollte sich der Nutzer selbst oder andere durch die Benutzung eines Leihgegenstandes verletzen oder jemand dadurch zu Tode kommen, übernimmt der Leihladen Waldtal keine Verantwortung, wenn und soweit das nicht durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Leihladen Waldtal selbst verursacht wurde.
